Freie Gärten!

zur Zeit sind alle Gärten in unserer Anlage vergeben

 

Eine Ermittlung des Wertes der Gebäude (ohne Inhalt) sowie der Bäume, Sträucher und Pflanzen ist immer erforderlich, wenn der abgebende Pächter vertragsgemäß einen Anspruch auf Entschädigung hat. Bei dem angegebenen Betrag handelt es sich um einen Höchstbetrag. In der Regel ist dieser Betrag verhandelbar.